Investissionscharta

INVESTISSIONSCHARTA

In ihrem Bestreben, durch die Förderung von Investitionen und Ersparnissen eine wettbewerbsfähige und prosperierende Wirtschaft aufzubauen und die Ziele ihrer wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen umzusetzen, hat die Republik Kamerun folgende Leitlinien festgelegt:
• Die Bekräftigung der Marktwirtschaft als bevorzugte Form der Wirtschaftsorganisation;
• Die Bekräftigung der wesentlichen Rolle des Staates bei der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung;
• Die Anerkennung der Schlüsselrolle des Unternehmers, des Investors und des Privatunternehmens als entscheidende Faktoren für die Schaffung vom Wohlstand und von Arbeitsplätzen, denen nicht nur der gesamte Staatsapparat, sondern auch die gesamte Gesellschaft besondere Aufmerksamkeit widmen sollte;
• Die Verpflichtung zur Wahrung der unternehmerischen Freiheit und der Investitionsfreiheit;
• Die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung eines gesunden makroökonomischen Rahmens;
• Die Verpflichtung, die Flexibilität und Umkehrbarkeit von Entscheidungsprozessen im Sinne der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu gewährleisten;
• Die Klärung der Rolle des Staates und seiner Institutionen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich als kollektiver Akteur, der die volle Nutzung der nationalen Ressourcen durch geeignete Maßnahmen anstrebt und dabei die Stärken und Schwächen des Marktes, des Privatsektors und der Zivilgesellschaft berücksichtigt, unter Berücksichtigung der Rechtsstaatlichkeit und der guten Regierungsführung;
• Die Neuausrichtung und Stärkung der Rolle der Universitäten und des nationalen Wesens für wissenschaftliche und technische Forschung als kritischer Faktor für die Umwandlung und Beherrschung der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen;
• Die Förderung des Unternehmertums als Motor für die Erschließung des kreativen Potenzials Kameruns, als Voraussetzung für die Gründung lebensfähiger und wettbewerbsfähiger Unternehmen und als entscheidender Faktor für die nachhaltige Lösung des Problems der Arbeitslosigkeit und Armut;
• Der Schutz der ökologischen Umwelt und die rationale Nutzung der natürlichen Ressourcen des Bodens und des Untergrunds im Hinblick auf eine gesunde und nachhaltige Entwicklung;
• Die Förderung und aktive Erleichterung von Investitionen und Exporten im Einklang mit der Erschließung des unternehmerischen Potenzials;
• Die Berücksichtigung spezifischer oder besonderer Sektoren, die eigene Maßnahmen erfordern, unter Berücksichtigung der Zwänge, die insbesondere mit den Bedingungen für die Nutzung und Erschließung der lokalen natürlichen Ressourcen verbunden sind;
• Die ständige Sorge, einen angemessenen institutionellen und rechtlichen Rahmen zu schaffen, der die Sicherheit von Investitionen, die Unterstützung von Investoren und die faire und schnelle Beilegung von Streitigkeiten über Investitionen und kommerzielle und industrielle Aktivitäten gewährleistet;
• Die Notwendigkeit, über ein angemessenes Finanzsystem zu verfügen, das eine effiziente Finanzintermediation ermöglicht und insbesondere eine gute Mobilisierung der Ersparnisse und ihre Ausrichtung auf die produktivsten Aktivitäten und auf Investitionen mit hoher Rendite sicherstellt;
• Das Interesse an einem zuverlässigen und effizienten Informationssystem, das die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien nutzt;
• Die Verpflichtung, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die von den Koordinierungs- und Aufsichtsorganen empfohlen werden, die durch das vorliegende Gesetz über die Investitions-Charta in der Republik Kamerun gegründet wurden;
• Die Verpflichtung, eine echte Partnerschaft zwischen dem Staat, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft als Voraussetzung für eine bessere Gesamteffizienz der Wirtschaft zu fördern;
• Die Verabschiedung eines für Investoren attraktiven Steuerrechts, das die Besonderheiten und die Besteuerung von Produktionsanlagen sowie die Anforderungen an die Exportwettbewerbsfähigkeit berücksichtigt.

DEFINITION
Ein Investor im Sinne des vorliegenden Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person aus Kamerun oder dem Ausland, die in Kamerun ansässig oder nicht ansässig ist und einen Vermögenswert zur Ausübung ihrer Tätigkeit in Erwartung einer Rendite erwirbt.

Als Investition im Sinne des vorliegenden Gesetzes gilt insbesondere ein Vermögenswert, der ein Investor besitzt, nämlich:

  •  Ein Unternehmen
  •  Aktien, Kapitalanteile oder andere Beteiligungen am Kapital eines Unternehmens
  •  Anleihen und andere Schuldtitel
  • Geldforderungen
  • Geistige Eigentumsrechte
  • Die Rechte aus mittel- und langfristigen Verträgen, insbesondere Management-, Produktions- und Vermarktungsverträge.
  • Die durch Gesetze und Verordnungen verliehenen Rechte, insbesondere Konzessionen, Lizenzen, Genehmigungen oder Erlaubnisse.

Alle anderen materiellen oder immateriellen, beweglichen oder unbeweglichen Güter, alle damit verbundenen Eigentumsrechte.

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