Laissez-passer

LAISSEZ-PASSER

Der Laissez-passer oder vorläufige Reiseausweis ermöglicht kamerunischen Staatangehörigen, ohne gültigen Reisepass, nach Kamerun zu reisen oder sich vorübergehend in seinem Gastland auszuweisen. Er ersetzt nicht den Reisepass.


Folgende Unterlagen sind dafür erforderlich:

Ein an den Botschafter adressierter handschriftlicher Antrag auf Ausstellung eines Laissez-Passer, mit Datum und Unterschrift,
Eine (1) Kopie des Personalausweises.
Eine (1) Kopie des Flugtickets mit Angabe des Datums der Reise.
Eine (1) Kopie eines Nachweises des Wohnsitzes in Deutschland.
Zwei (2) biometrische Passfotos.
Gebühren: 150 Euro.
Bearbeitungsdauer: Drei Arbeitstage (72 Stunden)

LAISSEZ- PASSER (Minderjährige Kinder)

Erforderliche Unterlagen:

Ein an den Botschafter adressierter handgeschriebener Brief zur Beantragung eines Laissez-Passer der von dem Elternteil, der die elterliche Sorge innehat, datiert und unterschrieben ist.
Zwei (2) Passantragsformulare (auf den Namen des Kindes und nicht der Eltern ausfüllen).
Zwei (2) biometrische Passfotos
Eine (1) Kopie der Abschrift der Geburtsurkunde.
Eine (1) Kopie des Flugtickets mit Angabe des Reisedatums.
Eine (1) Kopie des Personalausweises des Elternteils, der den Antrag stellt.
Gebühren: 150 Euro.
Bearbeitungsdauer: Drei Arbeitstage (72 Stunden)

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