EHESCHLIESSUNG
VERÖFFENTLICHUNG DES EHEVERSPRECHENS / DURCHFÜHRUNG
Eheschließung bei der Botschaft
Für die Veröffentlichung des Eheversprechens müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
1. Ein an den Botschafter adressierter Antrag mit der vollständigen Adresse und den Telefonnummern der Verlobten.
2. Die Ledigkeitsbescheinigungen der Verlobten. Für KamerunerInnen müssen die Unterlagen in Kamerun ausgestellt, und beim Ministerium für Auswärtige Beziehungen beglaubigt werden. Wenn ein Ehepartner nicht aus Kamerun stammt, muss seine Ledigkeitsbescheinigung von der Botschaft seines Heimatlandes beglaubigt werden.
3. Kopien der Reisepässe der AntragstellerInnen.
4. Kopien der Aufenthaltsgenehmigungen.
5. Kopien der Geburtsurkunden.
6. Ausreichend frankierter Umschlag mit Namen und Adresse des Antragstellers.
7. Gebühren: 35 Euro
Heirat beim deutschen / europäischen Standesamt
Für KamerunerInnen
1. Ein schriftlicher Antrag an den Botschafter (mit telefonischen Kontakten).
2. Kopie der Ledigkeitsbescheinigung, die in Kamerun ausgestellt und vom Ministerium für Auswärtige Beziehungen beglaubigt wurde. Gegebenenfalls ist eine Kopie des Scheidungsurteils vorzulegen.
3. Kopie der Geburtsurkunde.
4. Kopie des Reisepasses.
5. Kopie des Briefes (oder eines anderen Dokuments) mit der Adresse des Rathauses, in dem die Eheschließung stattfinden soll.
Wenn der Bräutigam oder die Braut ausländischer Herkunft ist (nur Afrika).
1. Fotokopie seiner/ihrer Geburtsurkunde
2. Kopie seines/ihres nationalen Ausweises. oder seines/ihres Reisepasses
3. Ein Nachweis über seinen/ihren Ledigenstatus (Wenn er/sie geschieden ist, fügen Sie auch eine Kopie des Scheidungsurteils bei).
Nach Eingang der erforderlichen Unterlagen wird die Heiratsanzeige durch Aushang in der Botschaft veröffentlicht und eine Kopie dieser Veröffentlichung wird an das Rathaus des Geburtsortes der kamerunischen Partei und/oder der Botschaft der ausländischen Partei geschickt, falls zutreffend. Nach Ablauf einer Frist von einem Monat ab dem Datum der Veröffentlichung der Heiratsanzeige und wenn kein Einspruch gegen die geplante Eheschließung eingelegt wurde, kann die Botschaft die Eheschließung vornehmen oder eine Bescheinigung ausstellen, dass kein Einspruch gegen die Eheschließung eingelegt wurde.
Das Datum der Eheschließung ist mit der Konsularabteilung zu vereinbaren.
Die Gebühren für die Eheschließung sind spätestens am Tag der Eheschließung zu entrichten.