Überführung von Leichnam

GENEHMIGUNG FÜR DIE ÜBERFÜHRUNG VON LEICHNAM

Wenn ein Kamerunischer Staatsangehörige in Deutschland stirbt, müssen die für die Rückführung der sterblichen Überreste verantwortlichen Personen eine von der kamerunischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte Genehmigung für die Rückführung der Leiche vorweisen können. Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich:

          1. Antrag an den Botschafter
          2. Kopie des Reisepasses des/der Verstorbenen
          3. Kopie der Geburtsurkunde des/der Verstorbenen
          4. Kopie der Sterbeurkunde
          5. Gebühren: kostenlos

Die Genehmigung für die Rückführung der Leiche wird in der Regel sofort nach Eingang der oben aufgelisteten Unterlagen ausgestellt.

Wenn der/die AntragstellerIn physisch in der Botschaft anwesend ist, kann er/sie die Genehmigung noch am selben Tag erhalten. Andernfalls muss er/sie den Unterlagen einen frankierten Umschlag für ein Einschreiben mit seiner Adresse beifügen oder einer dritten Person eine unterschriebene und beglaubigte Vollmacht erteilen.

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